Nach wie vor ist die berufliche Situation der freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen sehr angespannt. Die Krankenkassen zahlen den Hebammen zwar seit letztem Jahr einen Zuschuss zu ihrer Berufshaftpflichtversicherung.

Kein angemessener Ausgleich

Im Gegenzug sind dafür jedoch alle in den vergangenen Jahren erfolgten Gebührenerhöhungen, die den Hebammen zumindest eine gewisse Entlastung angesichts der exorbitant gestiegenen Versicherungsprämien verschafft haben, komplett gestrichen worden. Die ab Juli 2015 wirksame Zuschusslösung hat somit keinen angemessenen Ausgleich für die gestiegenen Haftpflichtkosten erbracht. Er ist geringer als die Einnahmen, die die Hebammen vor der Streichung durch die erhöhten Gebührenpositionen hatten.

Weil diese Situation für die Hebammen nicht hinnehmbar ist, hat der Berufsverband DHV gegen den Spitzenverband der Krankenkassen geklagt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Leider werden aber auch auf anderen Ebenen die Bedingungen für eine natürliche,selbstbestimmte Geburt zunehmend erschwert.

Bürokratische Auflagen

Bürokratische Auflagen und nicht mehr angemesse Dokumentationspflichten gegenüber den Krankenkassen demotivieren die Hebammen und schränken auf der anderen Seite auch die Wahlfreiheit des Geburtsortes ein. Vor allem aber gerät die Selbstverständlichkeit einer natürlichen Schwangerschaft, die von einer Hebamme professionell begleitet wird, dadurch immer mehr ins Abseits.